BGH entscheidet: Anschlussinhaber müssen nicht ihre volljährigen Mitglieder belehren
Der BGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 08.01.2014 entschieden, dass volljährige Familienmitglieder im Rahmen der sogenannten Filesharing-Fälle nicht volljährige Familienmitglieder darüber belehren und nicht aufklären müssen, dass sie keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begehen dürfen.