Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung
Wir helfen seit vielen Jahren jeden Tag bundesweit unseren Mandanten.
Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung: Was ist der Vorwurf?
Unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützen Bildmaterials..
Sie haben offensichtlich eine solche Abmahnung erhalten? Bleiben Sie ruhig. Wir helfen Ihnen!
Nichts oder deutlich weniger zahlen!
Unterschreiben Sie nichts! Frist notieren!
Wir sind für Sie da!
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Montag bis Freitag: 8:30 – 19:30 Uhr
Sie haben offensichtlich eine solche Abmahnung erhalten? Bleiben Sie ruhig. Wir helfen Ihnen bundesweit.
Der Vorwurf
Sie sollen illegal geschütztes Bildmaterial eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters verwendet (Vervielfältigung) und in Ihrem Online-Auftritt, wie Homepage, eBay-Account, Profil u.a. illegal eingebunden (öffentliche Zugänglichmachung) haben, ohne diese Bilder rechtmäßig erworben (unlizenziert) zu haben.
Warum ist es sinnvoll uns bei einer Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung zu kontaktieren?
Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere von Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und haben jeden Tag mit Waldorf Frommer Rechtsanwälten zu tun. Wir wissen, was zu tun ist und kennen die Rechtsprechung der Münchener Gerichte. Daher haben wir uns immer mehr hierauf spezialisiert.
Wir helfen Ihnen bundesweit.
Die Forderung
Was verlangen die Abmahner bei einer Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung?
In der Regel verlangen die großen Bildabmahnkanzleien, wie z.B. Waldorf Frommer aus München oder Denecke Priess & Partner mit einer Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung die Löschung des Bildwerkes, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft, wie lange und wo Sie das geschützte Bildwerk eingebunden hatten, um daraus dann in einem weiteren Schritt Schadensersatz in sogenannter Lizenzanalogie und Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von horrender Höhe zu fordern.
Tipp: Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit dem Abmahner auf, unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, auch keine Teilbeträge.
Lassen Sie sich nicht von „gut gemeinten Tipps“ aus dem Internet verrückt machen. Finger weg von irgendwelchen Vorlagen.
Rufen Sie uns an, wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an.
Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung
1. Was ist eine Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung?
Mit einer solchen Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung verlangen die größten Kanzleien Deutschlands in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages.
Diese haben sich hierbei darauf spezialisiert, Abmahnungen wegen der unlizenzierten Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung auf Ihrem online-Auftritt, w.z.B. Homepage, eBay- und Amazon-Account, massenweise zu verschicken.
Sie sollen also Bilder, die man gegen Kauf einer Lizenz legal erwerben kann, illegal bei einem der Bildrechteverwerter, w.z.B. Getty Images kopiert und bei sich eingebunden haben.
Achtung!
Nicht jede Abmahnung ist in Stein gemeißelt. Jeder Fall ist anders!
Wenn Sie wissen, dass Sie den fraglichen Download nicht vorgenommen haben, dann scheiden Sie möglicherweise als Täter aus und sind nicht verpflichtet, irgendeinen Betrag, auch nicht oft im Internet erwähnte Teilbeträge von € 150,00, zu zahlen, und müssen auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Hier sollten Sie dringend unseren Rat einholen, was zu tun ist.
Aber bedenken Sie bitte, dass Sie immer noch als Täter haften, wenn Sie einen sogenannten Webdesigner mit der Erstellung Ihres Accounts oder Ihrer Homepage beauftragt hatten und dieser illegal Bilder in Ihren Onlineauftritt eingepflegt hat!
Hier bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich bei Ihrem Webdesigner zu regressieren.
Wie ist eine solche Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung aufgebaut?
Auf den ersten Seiten einer solchen Abmahnung wird Ihnen der Vorwurf der illegalen Bildverwendung bekannt gegeben.
Auf den nächsten Seiten werden Ihnen zunächst der Screenshot obigen Vorwurfes aufgezeigt und sodann die vermeintliche Rechtslage und die Ansprüche der Mandantschaft ausführlich erläutert.
Diese stellt sich dar wie folgt:
- Das vermeintlich illegal verwendete Bild erfüllt die Anforderungen des § 2 Abs. 1 UrhG als Lichtbildwerk bzw. Lichtbild und unterliegt dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
- Die Verwendung des geschützten Werkes ohne Zustimmung der Mandantschaft ist als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig.
- Auf Grund dieser Verletzung stehen der Mandantschaft Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Aufwendungsersatz, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zu.
- Auf den weiteren Seiten sollen Sie nun durch massiv einseitig zusammengestellte Rechtssprechung beeindruckt werden.
- Ferner fordert man Sie in der Regel auf, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, vorzugsweise unter Verwendung deren Formular, abzugeben.
- Schließlich sollen Sie innerhalb obiger Frist umfänglich Auskunft erteilen und womöglich auch noch Belege beifügen über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.
Tipp: Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit dem Abmahner auf, unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, auch keine Teilbeträge.
Lassen Sie sich nicht von „gut gemeinten Tipps“ aus dem Internet verrückt machen. Finger weg von irgendwelchen Vorlagen.
Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung tun?
Rufen Sie uns an, wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung an.
3. Was sollten Sie nicht tun?
- nicht reagieren
- blind unterschreiben
- blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler
- Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich weil Vollprofis)
- blind Tipps aus dem Internet folgen
4. Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung tun?
- aktiv werden (Reagieren Sie nicht, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.)
- die sehr kurze Frist notieren
- fachkundigen Rat eines Anwalts für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen
Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung: Was wir für Sie tun!
Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer solchen Abmahnung wegen illegaler Bildverwendung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.
a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine Auskunft erteilen, die wir mit Ihnen ausführlich besprechen, sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.
Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden.
Ihr Fall ist ein Einzelfall!
Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.
b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei.