MBBS Abmahnung Mairdumont

MBBS Abmahnung (MAIRDUMONT GmbH) -Anwaltskanzlei Schäfer

Wir vertreten Sie bundesweit!

Die Kanzlei MBBS (Meyer-Bohl, Wenk-Fischer) verschickt u.a. unzählige Abmahnungen wegen illegaler Bildverwendung bzw. unerlaubter Nutzung von Kartografie im Internet  im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH (MBBS Abmahnung).Wir haben jahrelange Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere mit MBBS und können Ihnen daher sehr gut helfen!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit!

-Abamahnung Mairdumont GmbH

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die Kanzlei MBBS aus Hamburg. Wir haben ständig mit diesen zu tun und kennen diese bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Lassen Sie uns gegen Ihre MBBS Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer MBBS Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

089 - 45 45 15 25

Der Vorwurf einer solchen MBBS Abmahnung

Sie sollen illegal geschütztes Bildmaterial eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters, wie MAIRDUMONT GmbH verwendet (Vervielfältigung § 16 UrhG) und in ihrem Onlineauftritt, wie Homepage, eBay-Account u.a. illegal eingebunden haben (öffentliche Zugänglichmachung § 19 aUrhG), ohne diese Bilder rechtmäßig erworben (also unlizenziert) zu haben.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen.

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    Ihr Name (*)

    Ihre Telefonnummer (*)

    Ihre E-Mail Adresse (*)

    Welche Abmahnkanzlei

    Forderungssumme in Euro €

    Wie lange war das Bild / die bilder schon online?

    Wo hatten Sie überall das Bild online eingebunden?

    Wer hat das Bild online gestellt?

    Woher haben Sie das Bild erworben?

    Abmahnung hochladen (Max. 25 MB, pdf,jpg,gif)

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    Ja

    Dringlichkeit

    089 - 45 45 15 25

    MBBS Rechtsanwälte

    Die Kanzlei MBBS ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. MBBS Rechtsanwälte verschicken u.a. unzählige Abmahnungen wegen unlizenzierter Bildverwendung.

    Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterial zu erteilen.

    Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

    Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

    MAIRDUMONT GmbH

    Auf dem kartografischen Sektor nimmt deren Kartografie mit den Produkten der Marken ADAC, Shell, MARCO POLO und Falk eine Spitzenposition ein und bietet Ihnen mit das größte Programm auf dem deutschen Markt. Es gibt für jeden Zweck das richtige Kartenwerk: Stadtpläne und Stadtatlanten, Straßenatlanten, Länder-, Urlaubs- und Freizeitkarten.

    Auf der ersten Seite einer solchen MBBS Abmahnung thront über allem der Briefkopf von MBBS Rechtsanwälte. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie die Aktennummer dieses Falles genannt.

    Schließlich wird unten auf Seite 1 mitgeteilt, dass MAIRDUMONT GmbH für Deutschland ausschließlich berechtigt ist, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des von ihr vermarkteten Bildmaterials geltend zu machen.

    Auf den nächsten Seiten wird mittels Screenshot, also einer Bildschirm-Sicherung, der Vorwurf der illegalen Bildverwendung dokumentiert und beweisgesichert und die vermeintliche Rechtslage dargelegt.

    Danach hätten Sie durch die Verwendung des geschützten Bildmaterials in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte von MAIRDUMONT GmbH verstoßen.

    Das streitgegenständliche Bildmaterial soll gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5, Abs. 2 UrhG ein Lichtbildwerk und daher urheberrechtlich geschützt sein.

    Die Verwendung dieses „geschützten Werkes“ ohne Zustimmung von MAIRDUMONT GmbH ist als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig.

    Auf den nächsten Seiten gibt Ihnen MBBS Rechtsanwälte die Ansprüche von MAIRDUMONT GmbH aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung bekannt. Danach werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

    Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a UrhG, 242 BGB.

    Es wird Ihnen anhand der Rechtsprechung des BGH erläutert, dass durch das bloße Entfernen des Bildmaterials aus Ihrem Internetauftritt der Unterlassungsanspruch von MAIRDUMONT GmbH nicht erlischt. Vielmehr kann die vermeintliche Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. (BGH, 17.07.2008, Az. I ZR 219/05)

    Diese Rechtsprechung ist tatsächlich richtig. Dennoch kann es sein, dass Sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Dies hängt von weiteren Umständen ab, die wir Ihnen gerne bei Bedarf näher erläutern.

    Auf den weiteren Seiten werden Sie aufgefordert, unter sehr kurzer Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

    Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben!

     Schließlich teilt man Ihnen mit, dass man bei Versäumen der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfahren durch MBBS Rechtsanwälte zu erwarten hätte.

    Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig, also vor Fristablauf, bei uns melden und wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung besprechen können.

    Wenn man eine solche Abmahnung erhält, ist man natürlich auf den ersten Blick massiv durch die immer wieder vermeintlich vollständig zitierte Rechtsprechung und die Vielzahl an Paragraphen beeindruckt.

    Lassen Sie sich davon allerdings nicht irritieren.

    Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen.

    Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von MBBS Rechtsanwälte anerkennen.

    Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

    • nicht reagieren
    • blind unterschreiben
    • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler
    • Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich weil Vollprofis)
    • blind Tipps aus dem Internet folgen
    • aktiv werden (Reagieren Sie nicht, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht).
    • die sehr kurze Frist notieren.
    • fachkundigen Rat eines Anwaltes für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen.

    Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer MBBS-Abmahnung deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

    Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

    Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Downloads von geschütztem Bildmaterial fremder Bildrechteinhaber vornehmen dürfen, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

    Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist.

    Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

    Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

    Generell ist davon auszugehen, dass die Kanzlei MBBS immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Sie räumen einem allerdings in der Regel ein allerletztes Vergleichsangebot unter letztmaliger Fristsetzung ein, bevor sie die Klage bei Gericht einreichen.

    Spätestens jetzt sollten Sie dringend unseren Rat einholen!

    Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von MBBS wehren kann.

    Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt antragsgemäß einen Mahnbescheid , wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen.

    Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

    Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen.

    Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun ist MBBS an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

    Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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