Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen

Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen – Kostenlose Erstberatung!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit Sarwari.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit!

Die Kanzlei Sarwari verschickt unzählige Filesharing-Abmahnungen im Auftrag von HN Medien GmbH, Berlin Media Art Jt e.K., G&G Media Foto-Film GmbH, Oktano GmbH und VPS Film-Entertainment GmbH u.a. . Haben Sie eine solche Sarwari Abmahnung erhalten? Keine Sorge, wir können Ihnen gut helfen! -Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unsere Erfahrung

Wir können Ihnen wirklich gut helfen, weil wir tatsächlich ständig mit Sarwari zu tun haben.

Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Frommer Legal.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne und bundesweit.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Frommer Legal auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Filesharing Sarwari Abmahnung – berechtigt?

Wussten Sie, dass nicht alle Abmahnungen berechtigt sind? Es kommt häufig vor, dass unschuldige Personen fälschlicherweise belangt werden. Das macht es umso wichtiger, dass Sie sich an einen vertrauenswürdigen Anwalt wenden, der Ihre Rechte kennt und für Sie eintritt. Die Anwaltskanzlei Schäfer hat bereits in mehreren 1.000 Abmahnfällen erfolgreich geholfen und weiß genau, worauf es ankommt.

Analyse

Unser erfahrenes Team ist spezialisiert auf das Thema Filesharing und illegale Tauschbörsen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu analysieren und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Mit unserer Unterstützung können Sie sich sicher sein, dass Sie bestmöglich vertreten werden.

Filesharing Sarwari Abmahnung – Kostenlose Erstberatung

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihnen Ihre Rechte erklären und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen. Durch unsere transparente und faire Preiskalkulation wissen Sie von Anfang an, mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Verteidigungsstrategien

Rechtsanwalt Georg Schäfer und sein Team prüfen eingehend die rechtliche Situation, um festzustellen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Dabei nehmen wir uns die Zeit, alle relevanten Aspekte zu analysieren und potenzielle Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und eine Lösung zu finden, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Der Idealfall ist dabei, dass Sie gar nichts an die Gegenseite zahlen müssen.

Unsere Kommunikation

Wir verstehen, dass eine Abmahnung nicht nur finanziell belastend sein kann, sondern auch emotionalen Stress verursacht. Unsere Anwälte sind einfühlsam und stehen unseren Mandanten während des gesamten Prozesses zur Seite. Wir legen großen Wert auf offene Kommunikation und informieren unsere Mandanten fortlaufend über den Stand ihrer Angelegenheit.

Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen – Unsere Erfahrung

Unsere Anwaltskanzlei Schäfer verfügt über langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich des Urheberrechts und der Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing und illegalen Tauschbörsen. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten zu helfen, ihre rechtlichen Probleme zu bewältigen und ihnen dabei zu helfen, ihre Rechte zu schützen.

Fragen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind oder weitere Fragen haben. Unser engagiertes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen zu helfen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Unsere Kompetenz

Schützen Sie sich vor rechtlichen Fallstricken und vertrauen Sie auf die Kompetenz der Anwaltskanzlei Schäfer. Wir sind hier, um Ihnen in allen Angelegenheiten rund um Filesharing, illegale Tauschbörsen und Abmahnungen zur Seite zu stehen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen jederzeit eine kostenlose Erstberatung.
Wir helfen Ihnen bundesweit! – Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen

Häufige Fragen

  • Hemmungslose deutsche Hausfrauen
  • Fuck Casting – Junge Gören vor der Kamera
  • Voll in den Arsch Teil 2

Hierbei handelt es sich um pornographische Filmwerke; Nehmen sie diese trotz meist verwirrender Titel ernst!

  • Auf der ersten Seite einer solchen Sarwari Abmahnung thront über allem der Briefkopf von Sarwari. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie das Geschäftszeichen dieses Falles genannt. Sie erfahren gleich zu Beginn, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Nämlich: „ wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse“
  • Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, dass das Gericht den Provider zur Auskunft Ihres Anschlusses verpflichtet hat.
  • Auf den nächsten Seiten sollen Sie von einer Vielzahl von bewusst einseitig zusammengestellter Rechtsprechung massiv beeindruckt werden.
  • Ferner wird Ihnen vorgerechnet und ebenfalls mit nicht vollständiger Rechtsprechung untermalt, was Sie gerne zu zahlen hätten.
  • Schließlich finden Sie ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag. Vereinfacht gesagt, die Unterlassungserklärung.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken oder Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass Sarwari Sie irgendwann in Ruhe lässt.

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Sarwari Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z.B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte.

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Sarwari Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Sarwari. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Sarwari vertreten. – Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen

In einer aktuellen Sarwari Abmahnung verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie). Der BGH hat erst kürzlich in einer Entscheidung vom 11.06.2015 klargestellt, dass ein Schadensersatz von € 200,00 pro Musiktitel auf einem Album, das man in einer Tauschbörse wie BitTorrent geteilt hat, angemessen und berechtigt sein kann. ( Das muss aber nicht immer so sein.)

Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn Sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob Sie sich sicher sind, dass Sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat, dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag deutlich zu reduzieren, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und diese mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads/Uploads in Filesharing- Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat, dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft auch ihn eine Haftung.

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber tunlichst unterlassen.

Sollten Sie nämlich auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird die Kanzlei Sarwari vor Gericht gehen. Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht wurden, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn- / und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. – Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen, die Sie lebenslänglich binden, führen.

Generell ist davon auszugehen, dass die Kanzlei Sarwari immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von Sarwari wehren kann.

Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt antragsgemäß einen Mahnbescheid , wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben.

Nun ist Sarwari an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. – Filesharing Sarwari Abmahnung Erfahrungen

Manche Kanzleien, wie z.B. Sarwari, behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Filesharing-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde!

Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing- Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an. Tel.: 089 45 45 15 25