L’Oréal Abmahnung erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und helfen Ihnen gerne!

Die L’Oréal S.A. lies im letzten Jahr durch die Anwaltskanzlei Lubberger Lehment zahlreiche Abmahnungen verschicken. Es handelt sich im Speziellen um folgende Marken, die alle unter dem Dach der L’Oréal S.A. zusammengefasst sind:

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne! Tel.: 089 – 45 45 15 25

Luxusprodukte:

Lancôme

Giorgio Armani Cosmetics

Yves Saint Laurent Beauté

Biotherm

Kiehl’s

Ralph Lauren

Cacharel

Helena Rubinstein

Clarisonic

Diesel

Viktor&Rolf

Maison Martin Margiela

Urban Decay

Consumer Products:

L’ORÉAL PARiS

Essie

Garnier

Maybelline New York

NYX Professional Makeup

Professionelle Produkte:

L’Oréal Professionnel

Kérastase

Redken

Matrix

Shu Uemura Art of Hair

Essie for Professionals

Decléor

Carita

Apothekenkosmetik:

Vichy

La Roche-Posay

SkinCeuticals

Roger&Gallet

The Body Shop

The Body Shop

Was verlangen Lubberger Lehment Rechtsanwälte mit einer L’Oréal Abmahnung?

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment verlangten in 2015 in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von L’Oréal mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 100.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 1.953,90 netto unterlassen, Artikel, die mit der Wortmarke „L’Oréal“ etc. der Marke gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder gefälschte Artikel der Marke zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht von dem Rechteinhaber oder in dessem Auftrag oder mit dessen Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

 

Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst
0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

Achtung: Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Tipp: Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Was sollten Sie bei Ihrer L’Oréal Abmahnung tun?

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht – beispielsweise im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung unter 089/53 51 35 – einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Und was nicht?

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die Abmahnkanzlei Sie irgendwann mit Ihrer Abmahung in Ruhe lassen. Experimente mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet machen.

Lassen Sie uns gegen Ihre L’Oréal Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung (im Rahmen unserer unverbindlichen und kostenlosen Ersteinschätzung), werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

 

Suchen Sie zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Markenrecht und lassen Sie sich in all den offenen Fragen beraten. Sie können dadurch viel Geld sparen!

 

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail: beratung@anwalt-abmahnung-münchen.de oder rufen Sie uns an 089/53 51 35

 

 

Christian Giese

Rechtsanwalt