Wir helfen Ihnen bundesweit!
Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit Filesharing.
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an.
Worum geht es bei einer Filesharing-Abmahnung?
Verstehen der Vorwürfe und Unterstützung bei rechtlichen Schritten
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Kanzleien, die wegen Filesharing abmahnen.
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Unser Ziel
Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in vielen Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an eine Kanzlei.
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Ihr Nutzen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit.
Im Bereich des Filesharings kommt es immer wieder zu Abmahnungen, in denen den Betroffenen vorgeworfen wird, ein illegales Tauschangebot in einer Tauschbörse gemacht zu haben. Viele sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie in einer Tauschbörse gelandet sind und dort nicht nur einen Film gestreamt haben, sondern diesen automatisch zum Tausch angeboten haben. Dadurch haben sie illegal gehandelt und gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine solche Abmahnung enthält in der Regel eine Unterlassungserklärung, die Aufforderung zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz. In solch einer Situation ist es dringend ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen.
Der Vorwurf des illegalen Tauschangebots
Eine Filesharing-Abmahnung konzentriert sich auf den Vorwurf, dass der Betroffene in einer Tauschbörse einen urheberrechtlich geschützten Film oder andere geschützte Inhalte zum Tausch angeboten hat. Oftmals geschieht dies unbewusst, da viele Nutzer nicht genau verstehen, wie Tauschbörsen funktionieren und dass sie durch das Streamen eines Films gleichzeitig auch zum Anbieter für andere Nutzer werden.
Inhalt einer Abmahnung
Eine typische Abmahnung enthält verschiedene Elemente. Zum einen wird der Betroffene aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, das illegale Tauschangebot zu unterlassen. Des Weiteren wird die Zahlung von Anwaltskosten gefordert, die durch die Beauftragung der Anwaltskanzlei des Rechteinhabers entstanden sind. Darüber hinaus wird oft auch Schadensersatz verlangt, da durch das illegale Tauschangebot finanzielle Schäden für den Rechteinhaber entstanden sind. Es ist wichtig anzumerken, dass eine Abmahnung ein ernstzunehmendes rechtliches Dokument ist und angemessen darauf reagiert werden sollte.
Professionelle Unterstützung bei Abmahnungen
Angesichts der Komplexität und der rechtlichen Konsequenzen von Filesharing-Abmahnungen ist es dringend ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie die Kanzlei Schäfer, die über Erfahrungen aus Tausenden von Abmahnungen verfügt, kann dabei helfen, die Vorwürfe zu verstehen, rechtliche Schritte einzuleiten und die Interessen des Betroffenen zu schützen. Eine kostenlose Erstberatung kann dabei helfen, die Situation besser einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung, und zwar bundesweit!