Abmahnung von Porsche durch Lichtenstein Körner und Partner Rechtsanwälte? Wir wissen, was zu tun ist!

Das Unternehmen Porsche AG verschickt durch die Anwaltskanzlei Lichtenstein Körner und Partner, die sich Porsche in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat, zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „Porsche“ auf eBay oder Amazon.

I. Warum wir bei einer Abmahnung von Porsche helfen können.

Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Lichtenstein Körner und Partner. Wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen diese bestens!

Wir helfen Ihnen gerne: Wir bieten kostenlose Ersteinschätzung.

Achtung:

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!

Vorsicht auch bei der Auskunft 

Notieren Sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.

Der Markeninhaber verlangt über seine Anwälte umfangreiche Auskunft über Herkunft, Vertriebswege sowie Preise und Einnahmen, die mit einem Plagiat unter Verwendung des Originalkennzeichens erzielt wurden. Ferner wird mit einer solchen Auskunft auch verlangt, Namen sowie Anschrift der Hersteller, Lieferanten und andere gewerbliche Abnehmer anzugeben.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Porsche angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

II. Was wir für Sie bei einer Abmahnung von Porsche tun

Nach kostenloser Einschätzung Ihrer Abmahnung von Porsche durch Lichtenstein Körner und Partner Rechtsanwälte, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

Wir werden zudem eine Auskunft mit Ihnen abstimmen, die wir dann für Sie abgeben.

Schließlich werden wir jeden einzelnen Zahlbetrag an die Gegenseite intensiv und hartnäckig für Sie verhandeln. Da gibt es viele „Schrauben“, an denen wir drehen, um diese Beträge deutlich zu reduzieren!

III. Was sollten Sie bei einer Abmahnung von Porsche durch Lichtenstein Körner und Partner Rechtsanwälte nicht tun?

  • Notieren sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter
  • Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail: Verwenden Sie die E-Mail-Adresse neben diesem Rechtstipp oder rufen Sie uns unter der ebenfalls dort genannten Telefonnummer an.

Kosten:

Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwertes von mindestens € 150.000 durch Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte € 2.285,40 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen, die je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro ausmachen können.

Lassen Sie sich besser von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen. Wir sind häufig in der Lage, diese enorme finanzielle Belastung für Sie deutlich zu senken.

Drohen noch weitere Abmahnungen? Vorbeugende Unterlassungserklärung

a)
Wenn Sie bereits eine Abmahnung von Porsche dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über eBay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.

In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.

b)
Wenn Sie noch keine Abmahnung von Porsche erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!

Christian Giese

Rechtsanwalt