Abmahnung von M.I.C.M. durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen.

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Negele, Zimmel, Greuter, Beller und wissen was zu tun ist.

Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung von M.I.C.M.?

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter nebenstehender Telefonnummer besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung von M.I.C.M.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine Alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Derzeit mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung aus dem illegalen Down-/Upload aus sog. Internettauschbörsen ab.

Hierbei versendet sie Abmahnungen, mit denen im Wesentlichen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten verlangt wird.

Was soll ich tun, wenn ich eine solche Abmahnung von M.I.C.M erhalten habe?

Im Falle einer solchen Abmahnung bleiben Sie in jedem Falle erst einmal ruhig.

Notieren Sie sich die sehr kurze Frist und nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Kanzlei auf.

Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nichts, bevor Sie nicht vorher den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht eingeholt haben.

In ganz vielen Fällen sind die Abmahnungen nicht unbedingt vorbehaltlos hinzunehmen.

Wenn Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen haben und sich an uns wenden, können wir Ihnen sehr gut helfen, weil wir die topaktuelle Rechtsprechung des OLG Köln und des BGH kennen.

Wir können Ihnen nicht empfehlen, in einer solchen Angelegenheit einen allgemeinen Anwalt zu beauftragen, da man eben diese Spezialkenntnisse, wie die Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation kennen muss.

Wir sind seit Jahren Spezialist auf dem Gebiet des Filesharings, also dem illegalen Down-/Uploads von Musik- oder Filmwerken, in sog. Internettauschbörsen.

Je nach Einzelfall können wir die Forderung ganz beseitigen oder zumindest den Schaden ganz erheblich reduzieren.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir können Ihnen helfen.

Christian Giese

Rechtsanwalt