Sie haben eine Abmahnung von Fareds erhalten? Wir wollen Ihnen helfen und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

1. Was ist eine Abmahnung von Fareds?

Der Vorwurf lautet: „Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss“. In der Regel verlangen Fareds Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 800,00,- (Film).

2. Ihre größten Mandanten

  • Elite Film AG
  • MIG Film GmbH
  • Europacorp sociéte

3. Häufig abgemahnte Werke

  • “Ultimate Avengers 2”
  • “Dollars Buyers Club”
  • “Andreas Bourani – Auf Uns”

4. Was sollten Sie bei einer Abmahnung von Fareds nicht tun?

Es handelt sich nicht um die klassische Internet-Abzocke. Hier sind Profianwälte am Werk. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf. Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden Sie nicht erfahren, ob es sich um einen fachkundigen Juristen für Urheberrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

5. Was sollten Sie tun?

  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.
  • Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.

6. Was wir für Sie tun

Wir sind seit Jahren Experten auf diesem Gebiet und können aus der Erfahrung von mehreren tausend Abmahnungen sehr gut einschätzen, ob und was man in Ihrem Fall tun kann. Diese Einschätzung nehmen wir in Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung vor.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall einer Abmahnung von FAREDS ist anders und konkret auf seine Erfolgsaussichten zu überprüfen.

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Erleichterung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Christian Giese

Rechtsanwalt