Abmahnung Marc Jacobs durch Preu Bohlig und Partner Rechtsanwälte? Wir wissen was zu tun ist!

Das Unternehmen Marc Jacobs verschickt durch die Anwaltskanzlei Preu Bohlig und Partner zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung auf eBay oder Amazon die sich Marc Jacobs in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

 

I. Warum wir helfen können.

Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen diese bestens!

Wir helfen Ihnen gerne: Kostenlose Ersteinschätzung unter 089-53 51 35

 

Achtung:

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

Tipp:

Wenn Sie noch keine Abmahnung Abmahnung Marc Jacobs durch Preu Bohling und Partner Rechtsanwälte erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie keine Experimente im Internet. Das kann teuer werden!

 

Achtung:

Der Unterlassungsanspruch ist der gefährlichste für Sie. Sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben wollen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen.

Dann könten mal eben gut und gerne € 5.000,00 an Prozesskosten für Sie an anfallen! Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten der gegnerischen Markenanwälte auf der Grundlage eines Streitwertes von € 150.000 bis € 600.000.

Sie sollen sich gegenüber Marc Jacobs verpflichten, es zu unterlassen:

„a) Artikel, die mit dem Zeichen „Marc Jacobs“ gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, bringen zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
b) Artikel im Design von Marc Jacobs etc. oder der gleichen herzustellen, gewerbsmäßig anzubieten oder in den Verkehr zu bringen bzw. die durch das Logo von Marc Jacobs ausgestaltet sind, sofern diese Produkte nicht durch Marc Jacobs oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.“

Vorsicht auch bei der Auskunft

Notieren Sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.

Der Markeninhaber verlangt über seine Anwälte umfangreiche Auskunft über Herkunft, Vertriebswege sowie Preise und Einnahmen, die mit einem Plagiat unter Verwendung des Originalkennzeichens erzielt wurden. Ferner wird mit einer solchen Auskunft auch verlangt, Namen sowie Anschrift der Hersteller, Lieferanten und andere gewerblichen Abnehmer.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel Marc Jacobs angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

 

II. Was wir für Sie tun!

Nach kostenloser Einschätzung Ihrer Abmahnung Abmahnung Marc Jacobs durch Preu Bohlig und Partner Rechtsanwälte, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

Wir werden zudem eine Auskunft mit Ihnen abstimmen, die wir dann für Sie abgeben.

Schließlich werden wir jeden einzelnen Zahlbetrag an die Gegenseite intensiv und hartnäckig für Sie verhandeln. Da gibt es viele „Schrauben“ an denen wir drehen, um diese Beträge deutlich zu reduzieren!

 

III. Was sollten Sie bei einer Abmahnung Marc Jacobs durch Preu Bohlig und Partner Rechtsanwälte nicht tun?

  • Notieren sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter
  • Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

 

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail: E-Mail-Adresse neben diesem Rechtstipp oder rufen Sie uns unter der ebenfalls dort genannten Telefonnummer an.

 

 

Christian Giese

Rechtsanwalt