Abmahnung Facebook

Abmahnung Facebook wg. beleidigender Kommentare unter Fotos – Was ist das?

 

Wenn Sie in Ihrem Bekanntenkreis oder dem Freundeskreis auf Facebook Fotos von sich geteilt haben, müssen Sie sich dennoch deren Weiterverwendung nicht in jeder Weise gefallen lassen.

Sollte bspw. ein „Freund“ Gefallen darin finden, dass er Ihr Bild verunstaltet oder gar mit beleidigenden Kommentaren versieht, so müssen Sie sich dies nicht bieten lassen.

Lassen Sie sich von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen.

 

In der Regel hilft in solchen Fällen nur eine drastische Abmahnung gegenüber dem Verletzer.

Aus unserer Erfahrung hört jemand mit gut zureden nicht auf, seine Wut an Personen in beleidigender Weise auszulassen.

Dabei spielt auch das Motiv keine Rolle. Ob es jetzt der eifersüchtige Ex-Freund oder ein vielleicht einfach nur neidischer Facebook-Freund ist. Damit solche Fotos nicht die Runde machen, womöglich auch noch bei Ihrem Arbeitgeber landen und im allerschlimmsten Falle auch noch Ihren Arbeitsplatz gefährden, sollten Sie dringend den Verletzer abmahnen.

Eine solche Abmahnung enthält in der Regel die Auskunft, in welchen Portalen und wie lange schon diese Fotos mit den beleidigenden Kommentaren von ihm gepostet oder geteilt wurden.

Sodann ergibt sich aus dieser Auskunft auch die Höhe der Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche, die Sie selbstverständlich für beleidigende Kommentare geltend machen können.

Schließlich besteht eine Abmahnung aus dem wichtigsten Teil, dem Unterlassungsanspruch. Der Verletzer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe versehen ist, zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr abzugeben. Dabei wird der darauf hingewiesen, dass das bloße Löschen der Kommentare auf Facebook nicht ausreichend ist, um endgültig die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Diese Unterlassungsansprüche sind sehr teuer, bewegen sich alle bei Streitwerten von weit mehr als € 15.000,00.

Wenn Sie also in die Falle eines solchen Verletzers geraten sind, der Sie nicht mehr in Ruhe lässt, wenden Sie sich an uns. Lassen Sie sich helfen. Wir wissen, wie man solche „Freunde“ wirksam stoppt.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer