Abmahnung Constantin Film

Abmahnung Constantin Film durch Waldorf Frommer für Fack ju Göhte – Was ist das?

 

Immer wieder verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH für das Filmwerk „Fack ju Göhte“ Abmahnungen wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads in sogenannten Internettauschbörsen und der damit verbundenen
Urheberrechtsverletzung zu Lasten derer Mandantschaft.

Lassen Sie sich nicht verrückt machen.

 

Es gibt Möglichkeiten, wie man bei solchen Abmahnungen im konkreten Einzelfall helfen kann.

Es lässt sich in der Regel der Schaden mindestens deutlich reduzieren, wenn nicht sogar ganz beseitigen.

Gerade deshalb ist es ganz besonderns wichtig, dass Sie den nachfolgenden Leitfaden
– wie verhalte ich mich im Falle einer Abmahnung – sorgfältig beachten:

1. Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist
2. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Kanzlei auf
3. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben
4. Suchen Sie daher den Rat eines spezialisierten und fachkundigen Anwalt für Urheberrecht

Laden Sie keine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und ob derjenige die sorgfältig erledigt hat.

Bleiben Sie allerdings auch nicht untätig, sonst droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit einem Prozesskostenrisiko von ca. € 2.000,00, die Sie dann auch noch zu tragen hätten.

Rechtsanwalt hat schon mehr als 1.500 Fälle dieser Art erfolgreich bearbeitet.

Lassen Sie sich also helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer