Abmahnung Waldorf Frommer

Abmahnung Waldorf Frommer von Sony Music für Xscape – Michael Jackson – Was ist das?

 

Filesharing-Abmahnungen, wie sie die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt, sind trotz der Reform des Urheberrechts nicht sehr viel günstiger geworden.

Für Abmahnungen vor dem 01.09.2013 hat die Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig im Namen der Mandantschaft wegen des illegalen Downloads von Musik- oder Filmwerken in sog. Internettauschbörsen, zumeist in bittorrent, regelmäßig Schadensersatz- und Anwaltskosten mit einem Vergleichsbetrag von € 956,00 angesetzt.

 

Seit der Reform vom 09.10.2013, wonach die außergerichtlichen Anwaltskosten deutlich reduziert wurden und in der Regel nur noch ca. € 155,00 betrugen, verlangt Waldorf Frommer Rechtsanwälte nunmehr einen Gesamtvergleichsbetrag von € 815,00.

Daraus ist zu ersehen, dass sich zwar die Komponente „außergerichtliche Anwaltskosten“ deutlich reduziert hat, dass aber der Schadensersatz nicht per Gesetz reduziert werden kann. Der Schadensersatzbetrag richtet sich in der Regel danach, was im konkreten Rechtsfall anzusetzen ist.

Waldorf Frommer hat hier für den Verstoß gegen die Lizenzen ihrer Mandantschaften den Schadensersatzbetrag um so viel erhöht, dass sich daraus ein Gesamtbetrag von
€ 815,00 ergibt.

Es lohnt sich nach wie vor also nicht, illegale Down-/Uploads in sog. Tauschbörsen vorzunehmen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, reagieren Sie nicht panisch.

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Rechtsanwalt

Georg Schäfer