Abmahnung The Call

Abmahnung The Call durch Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

 

Die Daniel Sebastian Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH das Musikwerk „The Call“ ab. Was bedeutet das?

Eine solche Abmahnung beinhaltet regelmäßig die Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.250,00 für die außergerichtliche Verfolgung der Urheberrechte der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH.

 

Was kann ich tun?

Es ist ganz wichtig, dass Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist sorgfältig.
Beruhigen Sie sich. Man kann Ihnen immer helfen.
Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Was passiert wenn ich untätig bleibe?

Dies sollten Sie dringend vermeiden.

Sie haben es auf der anderen Seite mit Profi-Rechtsanwälten zu tun. Vergessen Sie nicht, das die Verletzung der Urheberrechte der größten Filmproduktionen der Welt bzw. Deutschlands im Raum steht. Die Anwälte auf der Gegenseite wissen also in der Regel, was zu tun ist.

Bleibt man untätig, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit einm weiteren Prozesskostenrisiko von ca. € 2.000,00.

Alles in allem ist es daher dringend ratsam, sich an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und dieser möglichst spezialisiert auf Filesharing, zu wenden, denn nicht alles ist in Stein gemeißelt, was diese Kanzleien in ihren Abmahnungen behaupten.

Lassen Sie sich von uns helfen.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.
Rechtsanwalt

 

Georg Schäfer