Abmahnung Popcorn Time

Abmahnung Popcorn Time durch Waldorf Frommer wegen illegalen Down-/Uploads- Was ist das?

Der Streaming-Dienst „Popcorn Time“ wirbt damit, aktuelle Hollywood-Blockbuster kostenlos und ohne Wartezeit zu streamen.

Von wegen. Das kann teuer werden!

Kanzleien wie Waldorf Frommer verlangen bspw. für Ihre jeweilige Mandantschaft € 815,00!

Der sogenannte Streaming-Dienst „Popcorn Time“ ist nämlich illegal. Popcorn Time ist eine Software mit der man all diese aktuellen Blockbuster streamen kann. Jedoch steht hinter der Software der BitTorrent-Client.

 

Im Gegensatz zu klassischen Downloads, nutzt die Torrent-Technik zusätzlich den Upload, um die Datei oder Teile von ihr, weltweit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Upload erfolgt automatisch, ohne das es der vermeintliche Streamer überhaupt bemerkt.

Streng genommen macht man sich sogar strafbar, wenn man den Streaming-Dienst „Popcorn Time“ nutzt. Man begeht eine Urheberrechtsverletzung dadurch, dass man eben nicht nur downloaded und streamt, sondern eben diesen File gleichzeitig zum Tausch anbietet.

Für die rechtliche Bewertung einer Urheberrechtsverletzung spielt es keine Rolle, ob Sie davon Kenntnis hatten.

Wenn Sie nun also eine Abmahnung der gängigen Kanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, Daniel Sebastian, u.a. erhalten haben, bewahren Sie Ruhe.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.

Notieren Sie sich die in der Regel kurz gesetzte Frist, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Wir helfen Ihnen gerne!
Rechtsanwalt

 

Georg Schäfer