Abmahnung Hangover 3

Abmahnung Hangover 3 durch Waldorf Frommer für Warner Bros – Was ist das?

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit verschärft Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für Filmwerke wie bspw. „Hangover 3“ und fordert da von Ihnen für den vermeintlich illegalen Download von Filmwerken der Warner Bros. Entertainment GmbH Anwaltskosten und Schadensersatz.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten?

 

Lassen Sie sich von der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht in Panik versetzen.

In der Regel verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer einen Geldbetrag für Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von € 1.028,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung.

In diesen Fällen gilt es auf jeden Fall nachfolgende Regeln zu beachten:

1. Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist.
2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts.
3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.
4. Holen Sie sich dringend Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht ein.
5. Bleiben Sie nicht untätig, sonst droht ein einstweiliges gerichtliches Verfahren mit Prozesskosten von € 2.000,00.
6. Laden Sie keine pseudo-modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, ob diese tatsächlich richtig modifiziert wurde und somit endgültig entschärft ist.

Lassen Sie sich daher von erfahrenen Anwälten für Urheberrecht helfen.

Wir haben jeden Tag mit der Kanzlei Waldorf Frommer zu tun und wissen genau, mit welchen Argumenten und mit welcher Rechtsprechung wir gegen die Kanzlei gewinnen können.

Wir können Ihnen sehr gut helfen. Es lohnt sich.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns auch gerne an.
Rechtsanwalt