Abmahnung Facebook

Abmahnung Facebook Achtung! Jetzt ist es passiert – Was ist das?

 

Wer fremde Fotos ohne die Erlaubnis des Fotografen oder des darin Abgebildeten auf seiner Pinnwand einbindet oder gar an Dritte weiterpostet, läuft nunmehr Gefahr, dass er hierfür von den gängigen Kanzleien Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte „gnadenlos“ abgemahnt wird.

Die meisten Facebook-User wissen gar nicht, dass sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen könnten, wenn sie bspw. witzige oder witzig gemeinte Fotos unbedacht an ihre Freunde posten.

Jetzt ist es tatsächlich zum ersten Mal passiert!

Ein Facebook-User ist genau hierfür sündhaft teuer abgemahnt worden. Der Fotograf hatte dem Facebook-User nicht erlaubt dessen Bild ungefragt weiterzuleiten. Der Facebook-User wusste überhaupt nicht, dass er hierzu jemanden befragen muss. Jeder von Ihnen kennt doch die Situation, wenn einem Freunde zur Unterhaltung diverse Youtube-Videos in Facebook posten. Diese denken hierbei garantiert nicht an Urheberrecht, sondern wollen Spaß verbreiten.

Tatsächlich ist aber der allzu leichtfertige Umgang mit den Rechten fremder Rechteinhaber „brandgefährlich“.

So darf man sich nicht wundern, wenn man bspw. für ein Foto von einer Ente mehrere hundert Euro oder gar mehr, an die oben genannten Kanzleien zu zahlen hat.

Wir empfehlen Ihnen in solchen Fällen dringend:

–         keinen Kontakt mit einer solchen Kanzlei aufzunehmen

–         notieren Sie sich die in der Regel sehr kurze Frist sorgfältig

–         unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nichts!

–         suchen Sie schnellstmöglich den fachkundigen Rat eines Anwalts für Urheberrecht.