Abmahnung Constantin Film

Abmahnung Constantin Film durch Waldorf Frommer für „Movie 43“ – Was ist das?

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen für den illegalen Down-/Upload wie bspw. an dem Filmwerk „Movie 43“ wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

 

Der hauptsächliche Vorwurf besteht darin, dass Sie angeblich das obige Filmwerk in einer sog. Internettauschbörse illegal heruntergeladen und vor allem weltweit zum Tausch angeboten haben sollen.

Sie werden aufgefordert innerhalb einer kurzen Frist die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von € 1.028,00 zu zahlen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an den folgenden Leitfaden:

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
Zahlen Sie nichts
Unterschreiben Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung
Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf

Rechtsanwalt hat sich in den letzten 6 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Wir helfen Ihnen bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung wahr und schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen oder rufen Sie uns an.
Wir können Ihnen sehr gut helfen!
Rechtsanwalt

Georg Schäfer