Abmahnung Constantin Film

Abmahnung Constantin Film durch Waldorf Frommer für 3096 Tage – Was ist das?

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist sogenannter Marktführer der Kanzleien, die im Internet Urheberrechtsverletzungen abmahnen, weil Internetuser illegal Musikwerke in sogenannten Tauschbörsen down-/upgeloaded haben.

In der Regel ist mit einer solchen Abmahnung eine horrende Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von mindestens € 1.028,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden.

 

Nicht jede Abmahnung ist auch tatsächlich rechtmäßig. Nicht jede Abmahnung ist auch tatsächlich gerechtfertigt.

Wenn Sie also eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH für das Filmwerk „3096 Tage“ erhalten haben, dann verfallen Sie nicht in Panik, notieren Sie die äußerst kurz gesetzte Frist sorgfältig und wenden Sie sich frühzeitig an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht. Besser noch, einen Spezialisten für Filesharing.

Rechtsanwalt hat seit 7 Jahren weit mehr als 1.500 Internetusern erfolgreich helfen können.

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Verwenden Sie keine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet. Sie wissen nicht, ob die Unterlassungserklärung an den richtigen Stellen richtig modifiziert wurde. Sollte dies nicht der Fall sein müssen Sie damit rechnen, dass Sie in den nächsten 30 Jahren bei der nächsten Abmahnung bis zu € 5.000,00 bezahlen müssen, weil Sie versehentlich ein Schuldanerkenntnis abgegeben haben könnten.

Dies gilt es alles dringend zu vermeiden.

Der Geldbetrag von € 1.028,00 ist schon schlimm genug. Noch schlimmer ist allerdings der Folgeschaden, wenn man sich nicht frühzeitig an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht wendet.

Rufen Sie uns also an oder schicken Sie uns eine E-Mail

Es lohnt sich. Wir können Ihnen in jedem Fall helfen.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer