So manch einer verwechselt WM-Fieber mit medizinischem Fieber.

Es ist keine gute Idee, aus Gründen des WM-Fiebers am nächsten Tag zu schwänzen.

Je nach Betrieb und je nach Vorgesetztem, kann ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit zur fristlosen Kündigung führen.

 

In der Regel führt es aber mindestens zu einer Abmahnung und dann im Wiederholungsfalle zur Kündigung durch den Chef.

Muss der Chef mir wegen der Fußball-Übertragungen frei geben?

Nein, muss er selbstverständlich nicht!

Viele Betriebe haben ihre Schichtarbeit so vorzeitig eingestellt, dass man ohnehin die Spiele mit deutscher Beteiligung sehen konnte.

Sollte der Chef allerdings eine solche großzügige Regelung nicht treffen, hat man hierauf keinerlei Anspruch.

Dies geschieht alles im Rahmen der Freiwilligkeit durch den Arbeitgeber.

Sollten Sie dennoch eine betriebsbedingte Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, weil Sie nach Aussage Ihres Chefs, gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen verstoßen haben, lassen Sie sich helfen.

Gegen eine Kündigung kann man in der Regel, zumindest so weit vorgehen, dass man das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet und eine Abfindung erhält.

Falls es Sie getroffen hat, schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.

Ich kann Ihnen gut helfen!

Rechtsanwalt