Immer mehr Großkonzerne machen sich Gedanken über die Kosten und sparen meistens an der falschen Stelle, indem sie Personal abbauen.

Sicher sind die Personalkosten mit Abstand teuersten Kostenpositionen des Betriebes. Dennoch wird ein Betrieb seinen Umsatz nur mit fähigem und genügend Personal erzielen können.

 

In die betriebswirtschaftlichen Belange eines solchen Unternehmens wollen wir uns allerdings nicht einmischen.

Dies tut auch das Bundesarbeitsgericht nicht.

Trifft also ein Unternehmer die Entscheidung, dass er Rationalisierungsmaßnahmen bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen einleiten möchte und er ganze Abteilungen daher schließen oder nach extern verlagern will, so steht ihm dies frei.

Jeder Unternehmer, der in Deutschland ein Unternehmen führt, kann ohne rechtliche Einschränkungen auf Vernunft oder Wirtschaftlichkeit Unternehmerentscheidungen treffen.

Dabei bleiben meistens die Arbeitnehmer auf der Strecke, weil sie als Kostenfaktor wegrationalisiert werden. Kennt zynisch, ist aber so.

Wenn Sie im Zuge einer solchen Rationalisierungsmaßnahme die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers trifft, so sollten Sie diese unbedingt rechtzeitig innerhalb der 3-Wochen-Frist vor dem Arbeitsgericht, in dessen Bezirk Ihr Arbeitsplatz liegt, rechtlich überprüfen lassen.

Es ist ganz oft der Fall, dass man eine betriebsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht bspw. akzeptiert und dafür im Gegenzug eine hohe Abfindung erhält.

Auch im Falle der Verhandlungen über eine Abfindung gibt es sehr viel Spielraum und sehr viel Möglichkeiten, was man alles in einen solchen Aufhebungsvertrag aufnehmen kann.

Lassen Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Rechtsanwalt hat sich auf das Arbeitsrecht seit 2002 bereits spezialisiert und hilft Ihnen gerne.

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