Lizenzrecht und Lizenzanalogie an urheberrechtlich geschützten Lichtbildern und Lichtbildwerken
Generell besitzt der Rechteinhaber allein das Recht über ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk zu verfügen, es zu nutzen oder sonstwie zu verwerten.
Immer wieder verwenden Online-Shop Betreiber rechtlich geschützte Lichtbildwerke bzw. Lichtbilder.