Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gilt wohl nicht für Alt-Fälle

2014-01-07T11:45:00+00:007 Januar 2014|Urheberrecht|

In mehreren laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht München sind sich die erkennenden Richter einig darüber, dass das oben zitierte Gesetz nicht für Alt-Fälle vor dem 09.10.2013 gilt.

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