Wieder ein Sieg für Internetanschlussinhaber in sog. Filesharing-Prozessen!
AG München billigt die Kanzlei im Filesharing-Prozess mit den Kosten des Rechtsstreits nach zuvor erfolgter übereinstimmender Erledigterklärung der Prozessparteien
Die Parteien hatten im Prozess die Hauptsache für erledigt erklärt und das Gericht gebeten die Kosten festzusetzen.
Die Klägerin, die Kanzlei, begehrte dem Beklagten und dem Anschlussinhaber, die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen, da er nach Auffassung […]