BGH schützt Anschlussinhaber mit einer neuesten Entscheidung vom 08.01.2014

2019-09-13T08:40:25+00:0010 Januar 2014|Urheberrecht|

Der BGH hat in einer neusten Entscheidung vom 08.01.2014 entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für Handlungen, die von seinem Anschluss aus begangen wurden, haftet.

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