Kino.to Urteil gegen Chefprogrammierer

2019-09-13T08:40:46+00:0013 April 2012|Urheberrecht|

Nachdem die Staatsanwaltschaft im Januar mit einer spektakulären Razzia in den Geschäftsräumen des illegalen Streaming-Portals kino.to das Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Programmierer von kino.to eingeleitet hat, hat das Landgericht Leipzig nunmehr ein erstes Urteil gesprochen. Der Chefprogrammierer Bastian P. wurde zu 3 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieses Urteil ist noch glimpflich ausgefallen!

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