allgemeine

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

2014-04-02T10:58:19+00:002 April 2014|Urheberrecht|

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des abgebildeten mitverbreitet oder öffentlich zur Show gestellt werden.

Nach dem Tode des abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des abgebildeten. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich ablichten ließ, eine Entlohnung erhielt.

Wer ist der Träger dieses […]

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