Sorgen Sie für Abmahnsicherheit bevor Sie mit Ihrer kreativen Geschäftsidee online gehen.

Wir sind große Freunde und Verehrer von jungen, kreativen und innovativen Unternehmen, die ihre Geschäftsidee in Form des klassischen Startups online auf dem Markt verwirklichen wollen.

Dabei gilt es neben den betriebswirtschaftlichen Regeln ausgesprochen viele rechtliche Hürden zu überwinden. Gehen Sie nicht ohne eine rechtliche Prüfung Ihres Startups online.

Der Wettbewerb ist knallhart und wird garantiert nicht lange zögern, Sie wegen – welcher rechtlichen Gründe auch immer – berechtigt oder auch nicht berechtigt abzumahnen.

Wenn Sie ein kleines neues Unternehmen sind, werden Sie wahrscheinlich nicht über eine sog. Kriegskasse verfügen, die eine solche Abmahnflut abfedern kann. Dann aber ist der Traum von der eigenen Geschäftsidee schon ausgeträumt, bevor es überhaupt losgeht, weil man Sie einfach vom Markt „fegt“.

Suchen Sie sich daher dringend einen fachkundigen Anwalt für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrecht, der Ihnen bei der Schaffung der rechtlichen Zulässigkeit Ihres Unternehmens gleich von vorn herein hilft. Sollte Sie es in Ihrer ersten Euphorie bereits erwischt haben, weil Sie möglichst schnell an den Start gehen wollten, was jeder nachvollziehen kann, dann lassen Sie sich von uns helfen.

Wir sind bemüht, größtmögliche Abmahnsicherheit für Sie herzustellen um wenigstens künftige Abmahnungen abzuwehren und gleichzeitig versucht Rechtsanwalt die bereits ausgesprochene Abmahnung soweit wie möglich zu entschärfen.

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Rechtsanwalt