Abmahnung Abercrombie & Fitch

Abmahnung
Nike

Die NIKE International Ltd verschickt durch die Dentons Rechtsanwaltsgesellschaft, die nunmehr seit 01.07.2016 einen weiteren Kanzleisitz in München hat, regelmäßig Abmahnungen wegen der Verletzung der Markenrechte der Marken NIKE, NIKE Shox, AIR MAX, Swoosh, DRI-F.I.T., TN AIR, JUST DO IT, Shox Logo, u.a

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens!

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

Die Anwälte von Dentons verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der NIKE International Ltd. Hierbei berechnen sie die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von € 50.000 aufwärts und betragen demnach mindestens € 1.822,26 brutto.

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Dentons Anwälte sieht demnach wie folgt aus:

Sie sollen sich gegenüber der Nike International Ltd, im folgenden nur Nike verpflichten, es zu unterlassen:

a) Trikots und/ oder T-Shirts oder sonstige Sportartikel, die mit dem Zeichen „Nike“ und/ oder „NIKE Shox“,“ AIR MAX“, „Swoosh“, „DRI-F.I.T“., „TN AIR“, „JUST DO IT“, „Shox Logo“ und/ oder einem Bildzeichen(Nike-Häkchen) der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen,bringen zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,

b) Sportartikel im Design von Nike etc. oder der gleichen herzustellen, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen bzw. die durch das Nike-Häkchen ausgestaltet sind,sofern diese Produkte nicht von der Firma Nike International Ltd oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

c) alle noch in Ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen nach a) und b) gekennzeichneten Sportartikel zu vernichten und Nike die Gelegenheit zu geben, die Vernichtung zu überwachen

d) bis spätestens … Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Sportartikel zu erteilen und insbesondere Angaben zu machen über :

e) für den Fall der Schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen a)- d) an Nike eine Vertragsstrafe in Höhe von €12.500 zu zahlen.

f) des weiteren verpflichten Sie sich, Nike sämtliche Schäden zu ersetzten, welche Nike durch die in dieser Abmahnung und in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezeichneten Handlungen entstanden sind und ggfs. noch entstehen werden

g) den Anwälten von Nike die durch die Einschaltung ihrer Anwälte im Zusammenhang mit der Abmahnung und der strafbewehrten Unterlassungserklärung entstandenen Kosten unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung zu erstatten.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, ein fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die Dentons Rechtsanwälte Sie irgendwann mit Ihrer Nike Abmahung in Ruhe lassen.
Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Nike Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Nike angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Abmahnung durch die Dentons Anwälte mehr als €1.822,96 brutto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung.

a) Wenn Sie bereits eine Nike Abmahnung dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über Ebay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.
In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.
b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!
Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Nike Abmahnung durch die Profi-Kanzlei Dentons Rechtsanwälte die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig viel Geld  sparen!

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

In den Fällen, die wir unter 6. beschrieben haben, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Generell ist davon auszugehen, dass die Dentons Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den Dentons Rechtsanwälten wehren kann.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben. Nun sind die Dentons Rechtsanwälte an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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