
Abmahnung
Montblanc
Die Montblanc – Simplo GmbH, im Nachfolgenden Montblanc genannt, verschickt durch die Bird & Bird LLP Rechtsanwälte u.a. aus München regelmäßig Abmahnungen wegen der Verletzung der Markenrechte der Marke „Montblanc“.
Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens!
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Häufige Fragen
Die Anwälte von Bird & Bird verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Montblanc – Simplo GmbH. Hierbei berechnen sie die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von € 150.000 aufwärts und betragen demnach mindestens € 2.285,40netto.
Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Bird & Bird Anwälte sieht demnach wie folgt aus:
Sie sollen sich gegenüber der Montblanc – Simplo GmbH, im folgenden nur Montblanc verpflichten, es zu unterlassen:
- a) Artikel, die mit dem Zeichen „Montblanc“der Marke gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen,bringen zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
b)Artikel im Design von Montblanc oder der gleichen herzustellen, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen bzw. die durch den Schriftzug Montblanc ausgestaltet sind,sofern diese Produkte nicht von der Firma Montblanc – Simplo GmbH oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
c) alle noch in Ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen nach a) und b) gekennzeichneten Artikel zu vernichten und Montblanc die Gelegenheit zu geben, die Vernichtung zu überwachen
d) bis spätestens … Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Artikel zu erteilen und insbesondere Angaben zu machen über :
e) für den Fall der Schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen a)- d) an Montblanc eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100 zu zahlen.
f) des weiteren verpflichten Sie sich, Montblanc sämtliche Schäden zu ersetzten, welche Montblanc durch die in dieser Abmahnung und in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezeichneten Handlungen entstanden sind und ggfs. noch entstehen werden
g) den Anwälten von Montblanc die durch die Einschaltung ihrer Anwälte im Zusammenhang mit der Abmahnung und der strafbewehrten Unterlassungserklärung entstandenen Kosten unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung zu erstatten.
Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, ein fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.
Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Montblanc angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.
Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Abmahnung durch die Bird & Bird Anwälte mehr als € 2.285,40 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung.
In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.
b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!
In den Fällen, die wir unter 6. beschrieben haben, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.