Markenanmeldung komplett
Viele Unternehmen haben den Wunsch, sich durch eine besondere Marke und ein auffälliges Logo von der Konkurrenz abzuheben. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Um sich auch optisch von der Konkurrenz abzusetzen, wählen die meisten Unternehmen dabei eine einprägsame Marke, in Form einer Wort-/ Bildmarke oder auch eine auffällige Farbgestaltung.
Dabei sollten Sie allerdings wissen, dass nicht alles als Marke schutzfähig ist und demzufolge das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht alles als Marke einträgt.
Sie sollten sich daher zunächst überlegen, ob Ihr Firmenname/ Projekt überhaupt als Marke schutzfähig ist, erst dann kann man sich Gedanken darüber machen, wie die Marke eingetragen werden soll.
Im Nachfolgenden wollen wir Ihnen auf dieser Seite aufzeigen, was überhaupt als Marke schutzfähig ist und wie man seinen Firmennamen/ Projekt markenrechtlich eintragen und schützen kann.
Fair Business, Faire Preise.
Markenanmeldung: Was ist eine Marke?
Ein Unternehmen wird in der Regel durch ein Produkt, einen einprägsamen Namen oder ein einzigartiges Zeichen/ Logo gekennzeichnet.
Grundsätzlich können Marken für zweierlei Formen, nämlich Produkte und Unternehmenskennzeichen geschützt werden.
a) Marken für Produkte erlangen Markenschutz, indem sie eingetragen werden (Registermarken) oder wenn sie der Allgemeinheit durch ihre Verkehrsgeltung überaus bekannt sind.
b) Unternehmenskennzeichen erlangen bereits durch die Ingebrauchnahme Markenschutz
Mit dem Markenrecht soll die Bezeichnung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens vor unerlaubten Gebrauch durch Dritte geschützt werden.
Dabei unterscheidet man zwischen:
Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen, wie auch Gestaltung von Verpackungen und Materialien und/ oder Farbgebungen/ Farbkombinationen. ( z. B. BVB, schwarz – gelbe Vereinsfarben.)
Dabei müssen diese geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von einem Unternehmen eines Mitbewerbers oder sonstigen Dritten zu unterscheiden.
Was sind die häufigsten Eintragungshindernisse als Marke?
Vor jeder Markenanmeldung sollte Ihr Anwalt eine Markenanmeldung nach Eintragungshindernissen gemäß § 8 MarkenG untersuchen, bevor Sie eine Anmeldegebühr von immerhin € 290,- umsonst aufwenden.
a)Wenn Ihrem Markenvorschlag jegliche Unterscheidungskraft gegenüber dem Wettbewerb fehlt, dann stellt dies ein Eintragungshindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1MarkenG dar.
b)Markenvorschläge, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes,der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung usw. im Allgemeinen dienen, sind nicht eintragungsfähig, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Sie können sich beispielsweise als Hersteller von Autos nicht das Wort „Auto“ schützen lassen.
c) Gleiches gilt auch für Zeichen oder Angaben, die umgangssprachlich zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind. Wortschöpfungen wie: Frühlingsfrische, Tintenkiller usw.
Achtung:
Das DPMA stellt lediglich fest, ob ein Zeichen oder eine Ware als Marke eintragungsfähig, also schutzfähig ist. Es prüft aber nicht, ob es bereits eine identische oder ähnliche Marke mit höherrangigem Schutz gibt!
Die Konkurrenz schläft nicht!
Sollten Sie tatsächlich eine „falsche“ Marke eintragen lassen haben, für die ein Wettbewerber bereits vorrangige Rechte beansprucht, dann droht Ihnen eine teure Abmahnung. Im Markenrecht belaufen sich die Streitwerte häufig auf € 100.000 und mehr. Dies bedeutet, dass sich bereits die Anwaltskosten in einer solchen Abmahnung auf € 1.953,90 netto belaufen.
Tipp:
Hier sind Sie auf sich selbst gestellt und sollten sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Markenrecht einholen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung,was wohl am meisten Ihren Interessen entspricht.
P.S.: Es ist nicht damit getan, eine einfache Recherche nach der identischen Schreibweise Ihrer Marke durchzuführen, weil damit keine ähnlichen Markennamen und Firmennamen gefunden werden können. Die üblichen Markendatenbanken sind nicht ausreichend, denn sie können nach ähnlichen Begriffen nicht suchen. Eine Firmennamensrecherche im Handelsregister ist nämlich bei solchen Markendatenbanken nicht enthalten, aber unbedingt durchzuführen.
MARKENANMELDUNG DEUTSCHLAND
Grundpaket
- –
- Kostenlose Überprüfung der Markeneintragungsfähigkeit
- Auf Wunsch Nennung zulässiger Änderungsvorschläge
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- Anmeldung der Marke beim DPMA
Standard
- mit Identitätsrecherche
- Kostenlose Überprüfung der Markenschutzfähigkeit auf Wunsch Nennung zulässiger Änderungsvorschläge
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- Anmeldung der Marke beim DPMA
- Identitäts-Recherche Wortmarken und Firmennamen
All Inclusive
- –
- Kostenlose Überprüfung der Markenschutzfähigkeit
- Auf Wunsch Nennung zulässiger Änderungsvorschläge
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- Anmeldung der Marke beim DPMA
- Identitäts-Recherche Wortmarken und Firmennamen
- Ähnlichkeits-Recherche Wortmarken und Firmennamen
* alle Preise netto, zzgl. MwSt
zzgl. € 290,00 .- Gebühr des DPMA für 3 Klassen