
Abmahnung LOUIS VUITTON – Anwaltskanzlei Giese München
Wir vertreten Sie bundesweit!
Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, gerade mit den großen Markenrechtskanzleien wie CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton.
Die Firma Louis Vuitton Malletier Société Anonyme verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke LOUIS VUITTON durch die CBH Rechtsanwälte zahlreiche Abmahnungen, die sie sich in Europa markenrechtlich schützen lassen hat.
Wir haben ständig mit den CBH Rechtsanwälten zu tun . Wir kennen diese seit vielen Jahren bestens.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien wie CBH Rechtsanwälte. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung der Gerichte bestens.
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LOUIS VUITTON Abmahnung: Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
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LOUIS VUITTON Abmahnung: Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer LOUIS VUITTON Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Häufige Fragen
Die Rechtsanwälte CBH verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von LOUIS VUITTON mittels Abmahnung.
Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 100.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 1.953,90 netto unterlassen, Modeartikel, die mit der Wortmarke „LOUIS VUITTON “ der Marke gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder gefälschte Modeartikel mit der Marke LOUIS VUITTON zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht von der Firma LOUIS VUITTON oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.
Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, ein fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.
Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von LOUIS VUITTON angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.
Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwertes von mindestens € 100.000 durch die Rechtsanwälte CBH € 1.953,90 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen, die je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro ausmachen können.
Lassen Sie sich besser von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen. Wir sind häufig in der Lage diese enorme finanzielle Belastung für Sie deutlich zu senken.
In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.
b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!
In den Fällen, die wir unter 6. beschrieben haben, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.