Abmahnung
Lempe & Kessler

Die Audi AG verschickt durch die Anwaltskanzlei Lempe & Kessler zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung.
Hierbei geht es in der Regel um die Marken Audi und/ oder Vier Ringe, welche beispielsweise als eingetragene geschützte BildmarkeVier Ringe„oder „Vier Ringe über Audi“ sowie die WortmarkeAudi“ und „AUDI, die sie sich in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen haben.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die Lempe & Kessler Rechtsanwälte Sie irgendwann mit Ihrer Abmahung in Ruhe lassen.
Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Lempe & Kessler Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Audi angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwertes von € 150.000 durch Lempe & Kessler Rechtsanwälte € 2.285,40 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen, die je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro ausmachen können.

Lassen Sie sich besser von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen. Wir sind häufig in der Lage diese enorme finanzielle Belastung für Sie deutlich zu senken.

a) Wenn Sie bereits eine Lempe & Kessler Abmahnung dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über Ebay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.
In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.
b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!
Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Profi-Kanzlei Lempe & Kessler Rechtsanwälte die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

In den Fällen, die wir unter 6. beschrieben haben, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Generell ist davon auszugehen, dass die Lempe & Kessler Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den Lempe & Kessler Rechtsanwälten wehren kann.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben. Nun sind die Lempe & Kessler Rechtsanwälte an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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