Das FBI und das Justizministerium haben in einer konzertierten Aktion mit mehreren Strafverfolgungsbehörden am 19.01.2012 das wohl weltweit bekannteste Streaming-Portal, den Filehoster „Megaupload“ von Gründer Kim Schmitz in mehreren Staaten weltweit gleichzeitig geschlossen. So stürmte das FBI durch seine Strafjustizbehörden in Holland, USA und Neuseeland mehrere Geschäftsstellen des Filehosters „Megaupload“.

 

Hierbei wurde der Gründer Kim Schmitz in Neuseeland auf seinem palastähnlichen Anwesen zunächst wegen Fluchtgefahr festgenommen und inhaftiert. Bei der Beschlagnahme und Sicherstellung von Beweismitteln wurde auf dem Anwesen von Kim Schmitz nicht nur ein Firmenfahrzeug, sondern ein ganzer Fuhrpark an Luxuskarossen beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich im Wesentlichen gegen den Gründer Kim Schmitz sowie weitere Verantwortliche im Umfeld der Unternehmen „Megaupload Limited“ und „Vestor Limited“. Der zivilrechtliche und strafrechtliche Vorwurf geht hier im gewerbsmäßigen massiven Urheberrechtsverstoß gegen die Urheberrechte der Filmproduzenten. Kim Schmitz hat auf seiner Streaming-Plattform im Wesentlichen die aktuellen Blockbuster, die gerade erst in den Kinos weltweit erschienen sind als Raubkopien zum Download angeboten. Das gewerbliche Ausmaß zeigt sich schon darin, dass der Filehoster „Megaupload“ über 150 Mio. registrierte Nutzer verfügte und rund 50 Mio. Besucher täglich das Portal besucht haben.

Zwischenzeitlich hat Richter Tim Brewer aus Oakland den Gründer Kim Schmitz bis zur Eröffnung seines Verfahrens im August 2012 vorerst freigelassen. Er befindet sich nunmehr auf seinem Anwesen, im sogenannten Hausarrest. Hierbei unterliegt er strikten Bewährungsauflagen. Im August 2012 soll die Entscheidung fallen, ob Schmitz in die USA ausgeliefert wird. Dort drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Bis dahin darf Kim Schmitz sein Anwesen nicht verlassen. Richter Brewer hat ihm ein Taschengeld von monatlich 20.000,00  Neuseeland-Dollar für seine Lebenshaltungskosten und weitere 12.000,00 Neuseeland-Dollar für seine medizinische Versorgung zugesprochen. Kim Schmitz hatte zunächst durch seine Anwälte beantragt, monatlich € 200.000,00 zu erhalten, um die laufenden Kosten seiner Immobilien zu gewährleisten. Das hat der Richter Brewer jedoch abgelehnt.