Erstaunlicher Weise entscheiden sehr viele Gerichte in Deutschland nicht, dass ein illegaler Download von Musik oder Filmen auf den bekannten Internettauschbörsen durch Privatpersonen auf 100 € gedeckelt ist, obwohl der Gesetzgeber dies in § 97 a UrhG eindeutig so gewollt und normiert hat.

Im Urhebergesetz ist wörtlich verankert, dass der private Download in einfach gelagerten Fällen auf 100 € begrenzt ist.

 

In der ZDF Heute Journal – Sendung vom 01.02.2011, 21:45 Uhr hat ein Experte aus unseren Kreisen, die wir Ihnen gegen überzogene Forderungen der Amahnkanzleien helfen, klargestellt, dass ein privater Download von einzelnen Musik- oder Filmtiteln selbstverständlich ein einfach gelageter Fall im Sinne des Gesetzes ist, sodass nicht nachvollziehbar ist, warum die Gerichte dies nicht längst umgesetzt haben.

Allein schon aufgrund des Umstandes, dass die bekanntesten 30 Kanzleien in Deutschland ihre Abmahnschriftsätze standatisiert haben und so hunderte von Abmahnungen pro Tag versenden, zeigt, dass sich der juristische Aufwand bei jeder einzelnen Angelegenheit wohl stark in Grenzen hält und keine großartigen juristischen Ausführungen erfordert.

Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass sich die Gerichte unserer Expertenmeinung anschließen werden. Der Trend geht dort hin.