Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts! Viele von Ihnen werden gar nichts wissen, dass Sie nicht für den Download des Musikwerkes, sondern für das öffentlich Zugänglichmachen solcher Musikwerke auf Ihrer Festplatte abgemahnt werden.

Sollten Sie sich tatsächlich auf einer der gängigen Internettauschbörsen, wie z.B. Bittorent, eDonkey aufgehalten und dort beispielsweise Gotye’s neusten Hit „Somebody that I used to know“ heruntergeladen haben, dann haben Sie diesen automatisch auf Ihrer Festplatte zum Tausch angeboten und damit gegen das Urheberrecht des Künstlers bzw. dessen Produzenten verstoßen.

Ob Sie nun wirklich dieses Musikwerk öffentlich zugänglich gemacht haben, ist in ganz vielen Fällen dennoch äußerst fraglich. Oftmals werden die IP-Adressen der Anschlussinhaber fehlerhaft ermittelt.

 

Es ist daher äußerst wichtig, keinen Kontakt mit einer solchen Kanzlei aufzunehmen, nichts zu bezahlen und auf keinen Fall die Ihnen mitgelieferte Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben. Viel mehr ist es ratsam, sich durch einen fachkundigen Anwalt, der sich auf diese Filesharing- Fälle spezialisiert hat, beraten zu lassen.

 

Diese „Abmahnpäckchen“ sind ganz bewusst so gestaltet, dass der Rechtslaie davon ausgehen muss, dass die dort zitierte Rechtssprechung und auch die weiteren Tatsachenbehauptungen absolut fundiert sind und zutreffend sein müssen. Wenn man nun aus lauter Angst vor den angedrohten rechtlichen Konsequenzen die Zahlung vornimmt und die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterschreibt, hat man das Problem gerade nicht beseitigt. Dann folgt bei dem nächsten vielleicht auch gar nicht richtig ermittelten „Download“ die nächste große Überraschung, jetzt dürfen Sie nämlich mehrere tausend Euro als Vertragsstrafe bezahlen. Sie haben sich nämlich mit der unveränderten und von Ihnen unterschriebenen Unterlassungserklärung genau dazu verpflichtet!

 

Also Finger weg von der mitgelieferten Unterlassungserklärung und vor allem vom Telefon, wenn Sie vor haben, diese Kanzleien anzurufen!

 

Machen Sie sich dennoch keine Sorgen!

 

Wenn Sie sich an die obigen wesentlichen Tipps gehalten haben, können wir Ihnen sehr gut helfen. Diese Abmahnschreiben klingen dramatischer als sie in Wirklichkeit sind. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, so gibt es doch genügend Argumente, die wir jeder einzelnen Behauptung in diesen Abmahnschreiben äußerst erfolgreich entgegensetzen können.

 

Notieren Sie sich die meist sehr kurze Frist und rufen Sie uns an 089/53 52 35 oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!