Kurz gesagt:

Die Abmahnung per E-Mail können Sie löschen.

Auf die Abmahnung per Post müssen Sie reagieren.

 

Seit einiger Zeit geht eine betrügerische E-Mail um, die sich dadurch auszeichnet, dass keinerlei Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt wird und sich die vermeintliche Kanzlei auf Namen tatsächlich existierender Kanzleien bezieht.

Diese Abmahnungen sind total unseriös. Bitte versuchen Sie nicht den Anhang zu öffnen, sondern löschen Sie eine solche E-Mail.

Sollten Sie Zweifel haben, können Sie uns jederzeit fragen, wie vorzugehen ist.

Bei einer Abmahnung per Post, die sich dadurch auszeichnet, dass Sie zum einen einen strafbewehrte Unterlassungserklärung, die beigefügt ist, unterzeichnen und weitere Kosten, wie Schadensersatz und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bezahlen sollen, ist dringend geboten etwas zu unternehmen.

Unterschreiben Sie nichts
Bezahlen Sie nichts
Suchen Sie direkt den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht

Gerade die beigefügte Unterlassungserklärung ist in der Regel brandgefährlich und muss dringend entschärft werden.

Es drohen Ihnen hier Folgeschäden von € 5.000,00 aufwärts, wenn Sie nicht reagieren oder die vorgefertigte Unterlassungserklärung kritiklos unterschreiben.

Möglicherweise geben Sie mit einer unveränderten Unterlassungserklärung ein direktes Anerkenntnis ab, sodass Sie im Folgefalle mit den oben beschriebenen € 5.000,00 zu rechnen hätten.

Lassen Sie sich besser von Anfang an von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht beraten.

Eine Ersteinschätzung kostet in der Regel, jedenfalls bei uns, nichts.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.

Wir können Ihnen helfen!

Rechtsanwalt