Immer mehr Internetuser nutzen das soziale Netzwerk Facebook, um sich auszutauschen. Dabei spielt der „Gefällt-mir“-Button eine äußerst zweifelhafte Rolle.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und den “Gefällt-mir”-Button auf den Homepages zu entfernen – sonst drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.

Immer mehr wird deutlich, dass das Ganze nicht auf Schleswig-Holstein begrenzt bleibt. Der Hintergrund besteht darin, dass bei Nutzung des „Gefällt-mir“-Button – Facebook ungefragt umfassende zum Teil sehr persönliche Daten in die USA übermittelt.

Diese Daten können dafür missbraucht werden, eine persönliche Profilbildung durchzuführen.

Das widerspricht dem deutschen Datenschutz. Dies wird dadurch allerdings erst zum Problem, dass Facebook die Nutze darüber vorab nicht ausreichend informiert. Sie haben es daher nicht in der Hand, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Daten zur Verfügung stellen möchten.

Die einzig mögliche Alternative sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche „Gefällt-mir“-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass Ihre persönlichen Daten nicht ungewollt an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktivieren Sie die Übertragung bewusst selbst.