Google, Bing, Yahoo und alle weiteren Suchmaschinen wurden per Urteil des EuGH verpflichtet, Verweise auf sensible persönliche Daten aus ihren Ergebnislisten zu entfernen

.

Hat Google und bisher auch der Generalanwalt Niilo Jääskinen bisher die Auffassung vertreten, dass Google als Suchmaschine im Prinzip nichts mit den Inhalten der Internetuser, die solche Inhalte ins Netz stellen, zu tun hätte, so hat nun der Europäische Gerichtshof klar gestellt, dass auch die Verarbeitung von bereits in der Vergangenheit veröffentlichten persönlichen Informationen eine sogenannte Erhebung von Daten im Sinne der EU Datenschutzlinie darstellen würde und so Google vom bloßen Vermittler von Informationen eben doch zum Herausgeber werden würde.

Was tun?

Lassen Sie sich von einem fachkundigen Anwalt für Datenschutzrecht helfen.

Beantragen Sie schlichtweg bei den gängigen Suchmaschinen die Löschung. Sollte Ihnen die Löschung verwehrt werden, Ihr Anspruch aber in den Rahmen der EU-Datenschutzrichtlinie passen, kann Ihnen der zuständige Datenschutzbeauftragte helfen oder Sie haben die Möglichkeit direkt zu klagen.

Sollten Sie hierzu rechtliche Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Rechtsanwalt