Seit dem in der Öffentlichkeit sehr breit dargestellten Fall von Karl Theodor zu Guttenberg kann sich wohl jeder vorstellen, was ungefähr unter einem Plagiat zu verstehen ist.

Lästige Recherche und schlechtes Zeitmanagement motivieren einen oftmals zur vollständigen Übernahme fremder Textpasagen ohne Quellenangabe. Dies verletzt das Urheberrecht des Verfassers.

Plagieren kann gravierende Folgen haben. Neben Unterlassungs- Auskunfts-, Beseitungs- und Schadensersatzansprüchen kann das Plagieren auch zur Aberkennung des akademischen Titels, sprich des Doktor-Titels oder der gleichen führen. An den Unis führt das Plagieren regelmäßig zur Note ungenügend, also durchgefallen. In extremen Fällen regelt das Urhebergesetz auch strafrechtliche Konsequenzen. Stellt der Urheber Strafantrag oder hält die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse geboten, drohen hier Freiheitsstrafen von mehreren Jahren!

Selbstverständlich ist auch hier nicht jeder Vorwurf berechtigt, der beispielsweise eine Abmahnung gegen Sie enthält.

Das Urheberrecht schützt eine persönliche geistige Schöpfung aus den Bereichen Kunst Literatur und Wissenschaft. Das Geschriebene muss eine gewisse individualisierbare Leistung des Verfassers aufweisen, damit es als Quelle zitiert werden muss. Sollten Sie hierfür eine Abmahnung erhalten haben oder sollten Sie jemanden abmahnen wollen, der tatsächlich plagiert hat, helfen wir Ihnen gerne.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung.