Containment-Abmahnung durch Waldorf Frommer erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen

Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere von Waldorf Frommer Rechtsanwälte, und wissen was zu tun ist.

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher jeden Tag mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu tun. Eine für beide Seiten maßgebliche Rechtsprechung ist eher hilfreich, als wenn diese einer Seite fehlt.

Wie helfen wir Ihnen?

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Unser Ziel bei einer Containment-Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros.

Wir wollen, dass Sie möglichst wenig an Rechtsanwälte Waldorf Frommer zahlen müssen; im Idealfall sogar gar nichts!

Was sollten Sie bei einer Containment-Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros. tun und was nicht?

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Angesichts des eben Gesagten lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Filesharing-Abmahnung deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Besprechung klären.

Wir verweigern dann für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Abmahnkanzlei.

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Rechtsanwälte Waldorf Frommer anerkennen.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

Haften Eltern für ihre Kinder bei einer Filesharing-Abmahnung?

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden. Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads in Filesharing-Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat. Dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft ihn auch eine Haftung.

Gerichtliches Mahnverfahren – Was passiert dort?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels eines mitgelieferten Formulars Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun ist die Abmahnkanzlei an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen.

Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Kosten?

In einer aktuellen Containment-Abmahnung durch Waldorf Frommer verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 519,50 für Serien und € 915,00 für Film- und Musikwerke. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie). Der BGH hat erst kürzlich in einer Entscheidung vom 11.06.2015 klargestellt, dass ein Schadensersatz von € 200,00 pro Musiktitel auf einem Album, das man in einer Tauschbörse wie BitTorrent geteilt hat, angemessen und berechtigt sein kann. (Das muss aber nicht immer so sein.)

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Christian Giese

Rechtsanwalt