Die Konkurrenz hat ein tolles Foto auf ihrer Webseite und Sie haben sich bedient, ohne eine Lizenz hierfür zu bezahlen?

Konnten Sie nicht widerstehen? Was nun?

 

Sollten Sie in der Zwischenzeit eine Abmahnung wegen dieses Vorwurfes erhalten haben, so wird man in der Regel von Ihnen Auskunft darüber erfragen, wie lange Sie dieses Lichtbild bzw. Lichtbildwerk (Foto) auf Ihrem eigenen Web-Auftritt bzw. in sonstigen Portalen eingebunden hatten.

Man wird Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abverlangen und nach erteilter Auskunft Schadensersatz, der durchaus beträchtlich sein kann, verlangen.

Wenden Sie sich frühzeitig an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und holen Sie sich dort ersten Rat ein.

Möglicherweise sind Sie gar nicht verantwortlich für den sog. Bilderklau. Vielleicht haben Sie dieses Bild gar nicht prominent, sondern nur im Archiv als Flyer verwendet. Vielleicht haben Sie auch nur ein kleines Stückchen eines bspw. Kartenausschnittes für Ihre Kontaktseite verwendet.

All diese Umstände spielen eine Rolle.

Es spielt natürlich eine erhebliche Rolle, wie lange Sie ein solches Foto in Ihren eigenen Web-Auftritt eingebunden hatten.

Bevor Sie also eine solche Auskunft erteilen, wenden Sie sich bitte dringend an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und lassen Sie sich dort beraten.

Rechtsanwalt hat sich gerade auf diese Rechtsgebiete spezialisiert und wird Ihnen helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns E-Mail.

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