Haben Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, weil angeblich Ihr Arbeitsplatz durch den Umzug der Paulaner Brauerei nach Langwied weggefallen ist?

Eine solche Kündigung muss nicht unbedingt rechtens sein.

Da die Paulaner Brauerei bekanntermaßen mehr als Zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgestz.

Auf Grund des Kündigungsschutzgesetzes ist eine ordentliche Arbeitgeberkündigung (nicht die fristlose Kündigung) nur dann rechtmäßig, wenn sie aus betriebsbedingten-, verhaltensbedingten-, oder personenbedingten Gründen erfolgt ist.

Im vorliegenden Fall wird sich die Paulaner Brauerei als Ihr Arbeitgeber auf die betriebsbedingte Kündigung stützen, Ihnen mitteilen, dass Ihr Arbeitsplatz auf Grund des Umzuges weggefallen ist.

Ob dies tatsächlich so ist, ist regelmäßig im konkreten Einzelfall zu überprüfen. Die bloße Behauptung, dass auf Grund der Rationalisierungsarbeiten Ihr Job oder gar Ihre Person für den Betrieb nicht mehr gebraucht wird, ist selbstverständlich kein fertigender Grund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.

In einem solchen Falle empfehlen wir Ihnen sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

Rechtsanwalt hat sich in den letzten Jahren immer mehr auf diese Kündigungsschutzverfahren spezialisiert.

Es gibt eine Faustregel: Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, desto höher fällt in der Regel eine Abfindung für Sie aus, für den Fall, dass man sich außergerichtlich auf einen solchen Auflösungsvertrag oder Abfindungsvereinbarung einigt.

Leisten Sie keine voreiligen Unterschriften. Lassen Sie sich immer Bedenkzeit geben.Es lohnt sich.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail:

Rechtsanwalt