Im Wettbewerbsrecht gibt es keine Grenzen. Selbst Anwälte machen vor Kollegen nicht Halt.

Sie kennen alle die Abmahnungen der gängigen Kanzleien Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Daniel Sebastian, Rasch Rechtsanwälte, FAREDS u.a., bei denen ein Internetuser, der in sog. Tauschbörsen illegal Musik oder Filmwerke down-/upgeloadet hat, sündhaft teuer abgemahnt wird.

Das nun Anwälte, die darüber berichten, ebenfalls sündhaft teuer abgemahnt werden, ist eine relativ neue Erfahrung.

 

Wir mussten erfahren, dass einer unserer Fachartikel einer der gängigen Kanzleien wohl nicht geschmeckt hat.

Wir haben sodann eine Abmahnung darüber erhalten, dass wir die Kanzlei in einem schlechten Licht dastehen lassen würden.

Wir lassen generell keine Kanzlei in irgendeinem Licht dastehen. Die sprechen alle selbst für sich.

Wir haben uns sodann gerichtlich gegen diese Abmahnung gewehrt und gewonnen.

Es besteht immer noch das Recht der Meinungsfreiheit. Auch ein Anwalt kann durchaus journalistisch tätig werden und hat hier den verfassungsmäßigen Schutz des Grundgesetzes, dass er seine Meinung frei kund tun kann, sofern er nicht jemand anderen damit beleidigt. Genau dies haben wir getan.

Wir werten niemals in unseren Fachartikel, ob eine Kanzlei in sonstiger Weise anstößig vorgeht.

Wir bewerten die Fakten, helfen danach unserer Mandantschaft.

Sollten Sie also eine Abmahnung, entweder in wettbewerbsrechtsrechtlicher Hinsicht oder in urheberrechtrechtlicher Hinsicht erhalten haben:

  • nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf, die Sie abgemahnt hat
  • zahlen Sie und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht gesprochen haben

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen. Es lohnt sich!

Rechtsanwalt