Haben Sie unliebsame Post bekommen und sollen nun eine Unterlassungserklärung abgeben und € 250,00 zur Erledigung bezahlen?

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor ein fachkundiger Anwalt für Urheberrecht die Angelegenheit überprüft hat.

 

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf. Es steht überhaupt nicht fest, ob Sie wirklich richtig ermittelt wurden. Es steht auch nicht fest, ob man Sie überhaupt generell richtig ermitteln konnte.

Im Internet geistern hier die diversesten Gerüchte herum. So sagen die einen, dass es die Entwicklungssoftware gar nicht gibt, die während eines Streams einen vermeintlich illegalen Streamer ermitteln kann.
Es würde sich hierbei um eine Späh-Software handeln, die – wie es der Begriff schon sagt – dann ja eigentlich nur Geheimdiensten zu deren Zwecken zur Verfügung stehen sollte. Es gibt weiter das Gerücht, dass die „so ermittelten“ IP-Adressen zu Anschlussinhabern gehören würden, die sich vermeintlich öfter auf Pornoplattformen aufhalten würden. Man habe dann vermutet, dass diese Internetuser sich auch auf der Pornoplattform „www.redtube.com“ aufhalten würden.

All dies sind nur Spekulationen und Gerüchte, die im Netz verbreitet werden.

Ich kann nicht bestätigen, das irgendetwas davon nachgewiesen ist.

Es ist sicherlich nicht sinnvoll, gar nichts zu unternehmen, weil Sie´s auf der anderen Seite mit einer Anwaltskanzlei zu tun haben, die mit Sicherheit nicht locker lassen wird.

Lassen Sie sich daher helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Rechtsanwalt