Abmahnungen redtube.com

Abmahnungen redtube.com durch U+C und Daniel Sebastian wg. Pornofilme – Was ist das?

 

Hat da jemand vielleicht etwas verwechselt?

Streaming ist nicht Filesharing!

  • Zahlen Sie nichts und geben Sie keine Unterlassungserklärung ab
  • Lassen Sie sich von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen
  • Legen Sie Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln, in dem der Provider aufgefordert wird, Auskunft zu erteilen, ein

Eine riesige Abmahnwelle von mehreren 10.000 Abmahnungen wegen vermeintlich illegalen Downloads von Pornofilmen auf der Plattform „redtube.com“ geistert durch Deutschland. Viele Betroffene haben uns gegenüber geäußert, dass sie das ganze für eine Weihnachtsgeldvernichtungsaktion halten.

Ich empfehle allen Betroffenen, nichts zu zahlen und nichts zu unterschreiben.

Lassen Sie sich helfen.

Es gibt bisher keine Entscheidung, die besagt, dass das Streamen von natürlichen Personen zum privaten Gebrauch und nicht zur öffentlichen Zugänglichmachung verboten sei. Ganz im Gegenteil ist dies ausdrücklich im Gesetz als zulässig normiert.

Es gibt die größten Gerüchte, warum das Landgericht Köln überhaupt Beschlüsse der oben beschriebenen Art erlassen hat.

Manche munkeln, dass einige der Richter überfordert waren und gar nicht wussten, dass es hier nicht um Filesharing (also Download und eben Upload in einer sog. Tauschbörse) geht, sondern das es sich bei „redtube.com“ um ein Streamingportal handelt. Sie hätten dann im automatisierten Wege, wie eben auch bei den Filesharing-Fällen, das „okay“ zur Auskunftserteilung erteilt. Manche Richter seien angesichts der Flut von Anfragen schon rechtlich überfordert gewesen, weil sie keine Spezialisten für Urheberrecht sind.

All diese Gerüchte geistern im Netz herum.

Fakt ist, dass das Streaming in der abgemahnten Weise nach überwiegender herrschender Rechtsmeinung vieler Urheberrechtsexperten absolut zulässig ist und daher die Auskunft eines vermeintlich richtig ermittelten IP-Anschlussinhabers gar nicht abverlangt werden dürfte.

Es gibt also viele Möglichkeiten eine solche Abmahnung erfolgreich anzugreifen.

Lassen Sie sich helfen!

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.
Rechtsanwalt

 

Georg Schäfer