Abmahnung Wir sind die Millers

Abmahnung Wir sind die Millers durch Waldorf Frommer für Warner Bros – Was ist das?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie illegal das Filmwerk „Wir sind die Millers“ der Warner Bros. Entertainment GmbH in einer sogenannten Tauschbörsen down-/upgeloaded haben sollen.

Verfallen Sie nicht in Panik und notieren Sie vor allem die in der Regel sehr kurz gewählte Frist um sich gegen eine solche Abmahnung zu währen.

Nicht jede Abmahnung ist rechtmäßg. Nicht jede Abmahnung ist der Höhe nach berechtigt.

 

In der Regel verlangt eine solche Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzbetrages und Rechtsanwaltskosten im Gesamtwert von mehreren Hundert bist mehreren Tausend Euro.

Der Vorwurf besteht darin, dass Sie das Musik-oder Filmwerk in einer sogenannten Tauschbörse nicht nur heruntergeladen, sondern auch wieder upgeloaded haben. Die meisten von Ihnen werden nicht wissen, dass dies automatisch erfolgt. Es ist hierzu kein Akt ihrerseits erforderlich. In dem Moment, in dem Sie sich in einer Tauschbörse bewegen und den Download vornehmen, startet auch automatisch der Upload. Darin besteht allerdings der urheberrechtliche Vorwurf.
Es ist das ausschließliche Recht der Urhebers, sprich Inhaber der Rechte, über dieses Musik-oder Filmwerk zu verfügen. Bieten Sie allerdings dieses Musik-oder Filmwerk auf Ihrem Rechner zum Tausch an, so geschieht dies weltweit und wird daher abgemahnt.

Lassen Sie sich unbedingt von einem fachkundingen Anwalt für Urheberrecht helfen.
Es lohnt sich immer.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf. Unterschreiben Sie und zahlen Sie nichts. Laden Sie keine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Suchen Sie lieber den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und dort von einem Spezalisten für Filesharing.

Rechtsanwalt macht dies seit 7 Jahren ausgesprochen erfolgreich für die Internetuser. Wir kennen die Argumentation und vor allem die Rechtsprechung, wonach wir Ihnen sehr gut helfen können.
Es lässt sich mindestens der Schaden für Sie wirtschaftlich begrenzen, wenn nicht gar ganz beseitigen. Die angedachte Deckelung der Abmahnkosten durch die Bundesregierung ist bisher noch nicht rechtskräftig.

Es gibt zwar einen Beschluss vom 28.06.2013, wonach zumindest die Streitwerte der Awaltskosten und damit die Anwaltskosten insgesamt von den Kanzleien gedeckelt werden sollen. Diese ist jedoch noch nicht rechtskräftig durch den Bundesrat beschlossen worden.

Lassen Sie sich also von uns helfen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine
E-Mail:
Rechtsanwalt

Georg Schäfer