Beide Formen der Unterlassungserklärungen kursieren häufig im Internet.

In der Tat ist die Unterlassungserklärung auch das wichtigste Instrument im Rahmen einer wirksamen Vertretung Ihres Falles.

 

Sie sollten in der Regel nicht die Ihnen übersandte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben und an die jeweilige Kanzlei zurück senden.

Oftmals ist mit einer solchen Unterlassungserklärung die nicht abgeändert wurde, ein Anerkenntnis einer Schuld verbunden, für die Sie tatsächlich gar nicht einzustehen hätten.

Hier greift nun das Instrument der sog. modifizierten Unterlassungserklärung ein.

Laden Sie nicht aus dem Internet eine vorgefertigte modifizierte Unterlassungserklärung herunter.

Sie wissen nicht, ob derjenige, der die Unterlassungserklärung modifiziert hat, auch tatsächlich fachkundig war.

Sie sollten sich daher vorzugsweise den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einholen und diesen bitten die Unterlassungserklärung zu modifizieren bzw. wie wir sagen „entschärfen“.

Die sog. vorbeugende Unterlassungserklärung kommt selten zum Einsatz. Wenn Sie bspw. einen Chartcontainer down-/upgeloadet haben, werden sich voraussichtlich viele verschiedene Rechteinhaber mit ihren jeweiligen Kanzleien und der dementsprechenden Abmahnung bei Ihnen melden.

Der illegale Download von bspw. „German Top 100″ oder „Bravo Hits“ kann weit mehr als
€ 10.000,00 kosten.

Im Zusammenhang mit diesen Massenabmahnungen werden wir von unserer Mandantschaft immer wieder gefragt, ob man nicht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben könne, damit dies aufhört.

Klare Antwort: Nein!

Jeder Rechteinhaber tritt für seine eigene Urheberrechtsverletzung auf, das nur diesem Rechteinhaber gegenüber eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Die vorbeugende Unterlassungserklärung macht dann Sinn, wenn Sie bspw. ein umfangreiches Musikalbum eines Interpreten heruntergeladen haben, aber nur für einen Song aus dem Album bisher abgemahnt wurden.

Dann ist es sinnvoll und richtig eine Gesamtlösung zu suchen und eine sog. vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben.

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, sollten Sie daher im Falle einer Abmahnung wegen Filesharing, einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht aufsuchen und sich mit diesem beraten. Es gibt Mittel und Wege, wie man Sie sehr gut verteidigen kann.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Rechtsanwalt