Es gibt große Konzerne wie Getty Images oder StockFood GmbH, die im Internet einfache oder aber auch künstlerisch wertvolle Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr zum Kauf anbieten.

Die Preise richten sich nach Größe und nach Laufzeit, für die man das Bild erwerben will.

Die Lichtbilder und Lichtbildwerke dieser großen Konzerne finden sich aber häufig auf Portalen, auf denen sie vermeintlich kostenlos legal angeboten werden.

 

Lassen Sie die Finger von solchen Portalen.

Die Lichtbilder und Lichtbildwerke großer Konzerne sind nie kostenlos.

Die großen Konzerne sind so groß geworden, weil sie eben Geld für diese Lichtbilder verlangen.

Wenn Sie nun versehentlich ein Lichtbild oder Lichtbildwerk downgeloadet haben, in der Annahme, das sei legal und kostenlos und erhalten dafür plötzlich eine Abmahnung, dann bewahren Sie Ruhe.

Man wird in der Regel von Ihnen in einer solchen Abmahnung verlangen:

  • dass Sie Auskunft erteilen, woher Sie dieses Lichtbild erworben haben
  • zu welchem Zeitpunkt Sie die besagte Fotografie auf Ihrer Internetseite oder Ihrem Online-Auftritt eingebunden haben
  • und zu welchem Zeitpunkt Sie diese Fotografie wieder entfernt haben

Man wird ferner von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen.

Schließlich werden Sie auch in Anspruch genommen, Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Verfolgung der Rechte des Rechteinhabers zu erstatten.

All dies muss aber nicht rechtens sein!

Es gibt Mittel und Wege, Argumentationen und Rechtssprechung, wonach man Ihnen häufig helfen kann, den Schaden ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Eiserne Regel hierfür ist:

  • nehmen Sie nicht Kontakt mit der Kanzlei auf
  • erteilen Sie nicht voreilig die gewünschte Auskunft
  • unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht gesprochen haben

Wir helfen Ihnen gerne!

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Es lohnt sich!
Rechtsanwalt