Es ist nach wie vor ein riesengroßer Markt, auf dem markenrechtlich geschützte Produkte gefälscht werden und zu Spottpreisen vertrieben werden.

Manch ein Internetuser bietet solch gefälschte Ware auf seinem Internet-Auftritt an.

 

Es kann dahin stehen, ob er wusste, dass es sich um ein Imitat oder eine sonstige Fälschung handelt. Der Betreiber einer Homepage haftet für seinen Inhalt und dafür, dass er keinerlei Produkte zum Kauf anbietet oder verwendet, die mit Rechten Dritter versehen sind.

Was ist eine geschützte Marke? Was ist ein geschütztes Kennzeichen und was ist ein geschütztes Markenzeichen?

Am Beispiel von Mc Donalds lässt sich dies am Besten erklären. Mc Donalds ist der Oberbegriff und das Kennzeichen.
BigMac ist eine Marke.
Das rund nach oben geschwungene „M“ von Mc Donalds, ist ein Markenzeichen.

All dies ist geschützt und darf nicht widerrechtlich genutzt oder anderweitig genutzt werden.

Sollte jemand dennoch der Versuchung erliegen, sich an solche Marken anzulehnen, bspw. um ganz bewusst eine Verwechslungsgefahr zu erzeugen, verstößt er zum einen gegen das bestehende Markenrecht und zum anderen auch gegen Wettbewerbsrecht (Stichwort: irreführende Werbung).

In all diesen Fällen wird man mit sündhaft teuren Abmahnungen eingedeckt werden.

Es empfiehlt sich nicht, ausgerechnet Online, Produktpiraterie zu betreiben. Irreführende Werbung durch Verwechslungsgefahr mit einer bekannten Marke zu veranstalten. Die Kosten einer solchen Abmahnung sind enorm.

Sollten Sie dennoch eine solche Abmahnung erhalten haben, weil Sie sich der rechtlichen Situation nicht bewusst waren:

unterschreiben Sie nichts
rufen Sie nicht die Kanzlei an, die Sie abgemahnt hat
nehmen Sie Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Wettbewerbsrecht oder Markenrecht auf

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen!

Rechtsanwalt